Beratung zur Hilfsmittel-Pflege-Pauschale

Beratung zur Hilfsmittel-Pflege-Pauschale

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Wussten Sie eigentlich, dass Sie bei der Pflege eines Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben? Damit soll sowohl dem Pflegebedürftigen, als auch Ihnen die Pflegearbeit im Alltag erleichtert werden. Dieser Anspruch ist sowohl für pflegebedürftige ältere Menschen, als auch für pflegebedürftige Kinder und Erwachsene gültig.

So wird die häusliche Pflege leichter

- Sie bestimmen die Pflegehilfsmittel die Sie benötigen!
- Gemeinsam füllen wir das Antragsformular aus!
- Wir kümmern uns von der Genehmigung bis zur Abrechnung um alle Formalitäten mit Ihrer Pflegeversicherung!

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind:

- Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
- Schutzbekleidung/Schutzschürzen
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Mundschutz und Fingerlinge

60 € monatlich können Sie unter folgenden drei Voraussetzungen abrechnen:

- Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
- Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
- Der Pflegebedürftige wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gern! Telefon 0 52 23 - 498 312

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